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Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Tübingen
Gesundheitsamt
Europastr. 6
72074 Tübingen
Am 05.05.2004 wurde mir
vom Gesundheitsamt Tübingen die Erlaubnis zur
berufsmässigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(gemäss dem Heilpraktikergesetz) erteilt.
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktikerin
Ich bin Mitfrau im
Berufsverband für Heilpraktikerinnen:
Lachesis e.V.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Gesetz über die
berufsmäßige Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939
(RGBl. - I S. 2521, geändert durch Art. 53 EGStGB
vom 02.03.1974 (BGBl. - I S. 469/Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin GVBl. S. 873).
- Durchführungsverordnung
zum Heilpraktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939.
- Der Hinweis auf eine
einheitliche Berufsordnung ist für Heilpraktiker
nicht möglich, da verschiedene Heilpraktikerverbände
eigene Berufsordnungen entwickelt haben. Diese stellen
keine verpflichtende Grundlage dar, sondern besitzen
lediglich Empfehlungscharakter.
Umsatzsteuerfreiheit
gem. § 19 USt-Gesetz.
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Webdesign:
Jessica
Diedrich Webdesign
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